Unabhängigkeitserklärung Litauens 16.02.1918
Wiedererlangte Unabhängigkeit
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs boten die internationalen Umstände die Voraussetzungen für die Gründung der modernen Republik Litauen. Vom 18. bis 22. September 1917 verabschiedete eine litauische Konferenz in Vilnius eine Resolution zur Unabhängigkeit Litauens, und der Litauische Rat wurde gewählt, der die Wiederherstellung der Staatlichkeit vorbereitete. In seiner Erklärung vom 11. Dezember 1917 proklamierte der Litauische Rat die Wiederherstellung des unabhängigen Litauens, sah aber gleichzeitig enge Beziehungen zu Deutschland vor. Am 26. Januar 1918 schlug Steponas Kairys, ein Mitglied des Litauischen Rates, vor, die Wiederherstellung des unabhängigen Litauens ohne Beziehungen zu Deutschland zu proklamieren. Die Mehrheit des Rates lehnte diesen Vorschlag jedoch ab. Daraufhin traten vier Mitglieder des Rates (S. Kairys, Mykolas Biržiška, Stanislovas Narutavičius und Jonas Vileišis) aus dem Rat aus.
Der Rückzug der Ratsmitglieder veranlasste die verbleibenden Mitglieder, nach einer für alle akzeptablen Formulierung zu suchen. In der Ratssitzung vom 15. Februar 1918 wurde der Text schließlich verabschiedet und seine Veröffentlichung für den folgenden Tag beschlossen. Am 16. Februar 1918 verabschiedete der litauische Rat einstimmig ein Gesetz zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit Litauens. Dieses Gesetz wurde von zwanzig Ratsmitgliedern unterzeichnet. Der 16. Februar wurde in der Zwischenkriegszeit als wichtigster Staatsfeiertag begangen, und am 11. März 1990 übernahm der wiedererrichtete Staat Litauen diese Tradition.
Weitere Informationsquellen
- Geschichte Litauens, Unabhängigkeit (1918–1940), Bd. X, S. 1, Vilnius, 2014.