Unabhängigkeitserklärung Litauens 16.02.1918
Wiedererlangte Unabhängigkeit

Am Ende des Ersten Weltkriegs ergaben sich internationale Voraussetzungen für die Gründung der modernen Republik Litauen. Vom 18. bis 22. September 1917 verabschiedete eine litauische Konferenz in Vilnius eine Resolution über einen unabhängigen Staat, und der Rat von Litauen wurde gewählt, der im Wesentlichen die Wiederherstellung der Staatlichkeit vorbereitete. Die Erklärung des Rates von Litauen vom 11. Dezember 1917 proklamierte die Wiederherstellung eines unabhängigen Litauens, sah aber auch enge Bindungen zu Deutschland vor. Am 26. Januar 1918 schlug Steponas Kairys, Mitglied des Rates von Litauen, dem Rat von Litauen vor, die Wiederherstellung eines unabhängigen Litauens ohne Bindungen zu Deutschland zu proklamieren, doch die Mehrheit des Rates lehnte diesen Vorschlag ab. Aus diesem Grund zogen sich vier Mitglieder des Rates (S. Kairys, Mykolas Biržiška, Stanislovas Narutavičius, Jonas Vileišis) aus dem Rat zurück.

Der Rückzug der Ratsmitglieder veranlasste die verbleibenden Mitglieder, nach einer passenderen, für alle akzeptablen Formulierung zu suchen. Auf der Ratssitzung am 15. Februar 1918 einigte man sich schließlich auf den Text und beschloss, ihn am nächsten Tag zu veröffentlichen. Am 16. Februar 1918 verabschiedete der Rat Litauens einstimmig ein Gesetz zur Wiederherstellung des unabhängigen Staates Litauen. Das Gesetz zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit wurde von zwanzig Ratsmitgliedern unterzeichnet. Der 16. Februar galt in der Zwischenkriegszeit als höchster Staatsfeiertag, und am 11. März 1990 übernahm der wiederhergestellte Staat Litauen die Tradition, diesen Feiertag zu begehen.

Weitere Informationsquellen
  • Geschichte Litauens, Unabhängigkeit (1918–1940), Bd. X, S. 1, Vilnius, 2014.